Verantwortlich:
ME Rohrreinigung, Trainer & Lösungen
Inhaber: Mike Erhart
www.me-rohrreinigung.de
www.problemesindnurwasfürprofis.de
Süderstraße 14
25451 Quickborn
+49 (0)1575 477 40 49
Kontakt:
info@problemesindnurwasfürprofis.de
info@me-rohrreinigung.de
Registereintrag:
in Bearbeitung
Umsatzsteuer-ID:
in Bearbeitung
Wirtschafts-Identifikationsnummer:
in Bearbeitung
Aufsichtsbehörde:
in Bearbeitung
Anbieter:
ME Rohrreinigung, Trainer & Lösungen
Süderstraße 14
25451 Quickborn
Tel: 01575 477 40 49
info@me-rohrreinigung.de
Geltungsbereich: Dienstleistungsbereich Rohrreinigung, Sanierung und anderen Leistungen
Allgemeines:
Für jeden Auftrag ist es zwingend notwendig, dass der Zugang zu Wasser und Strom gewährt wird. Des weiteren ist es erforderlich, Zugang zu allen Räumlichkeiten zu gewähren, die ein Monteur benötigt.
Wünscht dieser Monteur ein freiräumen des Raumen um seinen Auftrag zu erfüllen, ist es zwingend erforderlich dieser bitte nachzukommen.
Die Vorgehensweise der Arbeit entscheidet der Monteur, sowie das hinzuziehen eines weiteren Kollegen mit Rücksprache des Vorgesetzten. Ist der Auftrag nicht so wie durch der Kundeninformation angegeben umsetzbar, ist es die Entscheidung des Monteurs, des Abbruchs überlassen. Auch hier ist Rücksprache mit dem Büro bereits getroffen worden und von der Geschäftsführung bewilligt. Weiteres vorgehen wird von der Geschäftsführung entschieden. Es ist zwingend erforderlich das eine Email-Adresse bekannt gegeben wird. Diese dient der Angebotsstellung, Rechnungsstellung, Baustellenberichten und weiteren attraktiven Angeboten. Wir möchten weitest gehend auf Papier und Transport verzichten. Postversand wird nur auf ausdrücklichen Wunsch erfolgen und wird mit einer Pauschale in Rechnung gestellt. Ausnahmen beziehen sich lediglich auf Dokumente/Datenträger die Aufgrund der Datengröße nicht anders versendet werden können. Uns steht jederzeit frei, weitere Mitarbeiter und Unternehmen heran zu ziehen und Aufträge und Verträge zu beenden.
Vertragsabschluss:
Der Vertrag im B2C / B2B Bereich ist mit der Terminvergabe geschlossen worden. Hierzu ist der Kunde verpflichtet, den Arbeitszettel (analog/digital) zu unterzeichnen.
Das selbe gilt, wenn ein Angebot erstellt und angenommen wurde.
Unsere Angebote sind lediglich ein Richtwert der bevorstehenden Arbeiten. Der tatsächliche Aufwand wird meist während der Auftragserfüllung ersichtlich. (Verfestigte Ablagerungen, Verschlammung, Wurzeleinwuchs usw.)
Sollten unvorhergesehene Umstände auftreten, ist der Monteur verpflichtet einen Baustellenbericht zu erstellen. Im gleichen Zuge wird der Monteur ihnen alles erklären, was Sie mit ihrer Unterschrift als Verstanden bestätigen.
Für weitere Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.
Mit der Auftragsannahme / Terminvergabe können Kosten aus zusammenhängenden Positionen entstehen. Dies gilt speziell für den Bereich Notdienst. Der Auftraggeber willigt mit der Auftragsvergabe ein diese Kosten auf der Abschlussrechnung zu akzeptieren und zu begleichen. Folgende Positionen gehören in diesem Fall zusammen:
Wegezulage Notdienst 50% & 100%
Notdienstzuschlag 50% & 100%
Bereitschaftspauschale Notdienst
Weiter steht es zu jedem Zeitpunkt dem Monteur frei, zu entscheiden ob weitere Positionen wie Schmutzzulage und Rohrpflaster, sowie Zubehörmaterial einzusetzen und auf dem Auftragszettel zu vermerken, die dann in Rechnung gestellt werden.
Haftungsausschluss:
Veraltete Rohre (Beton, Kunststoff, Steinzeug, Guss & KA so wie alle andere seltene Materialien) können in der Regel bereits beschädigt sein, rostig, rissig oder spröde. Dies gilt für Anschlussleitungen, Fallstränge, Grundleitungen und alle anderen für jeglichen Nutzungsbereich. Weiter werden beschädigte Rohre (Rohrbruch), Wurzeleinwuchs und Rattenbefall und deren folgen in der Haftung ausgeschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie über eine Anfrage per Email.
Sollte dennoch ein Fall auftreten, bei dem es unklar ist, ob ein Haftungsausschluss ausgeschlossen werden kann, ist dies mit der Geschäftsführung zu klären. Hierzu wird es einen weiteren Auftrag geben um dies genau klären zu können. Klärungen durch Fremdfirmen werden nicht akzeptiert, außer dies ist mit dem Geschäftsführer abgesprochen und schriftlich nieder gelegt.
Aufträge die erteilt wurden, bei denen wir Aufgrund fehlender Ansprechperson, voll gestellte Räumlichkeiten, keinen Zugang/Zutritt haben oder gewährt wird, oder weitere Gründe die uns daran hindern, unseren Auftrag zu erfüllen, werden mit einer Pauschale inklusive aller Zuschläge wenn diese zur Geltung kommen in Rechnung gestellt.
Das Schadensrisiko, das sich aus einem ungewissen Zustand der zu bearbeitenden Leitung ergibt, trägt der Kunde.
Es steht jedoch dem Kunden frei, solche Leitungen bearbeiten zu lassen, jedoch trägt er auch das volle Risiko.
Es liegt in der Natur der Sache, dass für unsere Mitarbeiter der Verlauf und die Beschaffenheit der Anlage an der gearbeitet werden soll, nur begrenzt einsehbar ist. Dem Auftraggeber obliegt es daher, Leitungsverläufe und -beschaffenheit, technische Details und Ausrüstungen der Anlage, eingebrachte oder in der Leitung befindliche Gase, Flüssigkeiten oder Fremdkörper mitzuteilen. Abweichungen der betreffenden Anlagen von geltenden gesetzlichen Vorschriften, DIN-Normen, Regeln der Technik oder sonstigen üblichen Bau- und Betriebsweisen sind ebenfalls unaufgefordert mitzuteilen. Sind die Mitteilungen unvollständig und kommt es dadurch zu Wartezeiten oder notwendigen Zusatzarbeiten, so ist der damit verbundene Aufwand, insbesondere Vorhaltekosten für Mitarbeiter und Material zusätzlich zu vergüten.
Stellt sich im Laufe unserer Arbeiten, insbesondere bei der Verstopfungsbeseitigung heraus, dass die Leistung nicht oder nur mit einem unzumutbaren Aufwand erbracht werden kann, sind wir zum Abbruch der Arbeiten berechtigt, sowie zur Berechnung des bis zu dem Zeitpunkt betriebenen Aufwandes.
Sofern wir aufgrund des uns erteilten Auftrages Maschinen und Methoden an Orten einsetzen müssen, die empfindliche Oberflächen, Geräte oder Ähnliches aufweisen, so ist unsere Haftung für etwaige durch den Einsatz dieser Maschinen und Methoden entstehende Schäden ausgeschlossen.
Widerrufsrecht:
Grundsätzlich kann jeder Auftrag wiederrufen werden. Aufträge mit Termin, bei denen auftragsbezogen Bestellungen ausgelöst wurden, werden mit 25% der Bestellsumme in Rechnung gestellt sofern sich die Bestellung nicht mehr stornieren lässt. Widerrufsrecht beträgt hier 14 Tage.
Aufträge, welche kurzfristig erledigt werden müssen können ebenfalls storniert werden. Ist jedoch ein Monteur bereits auf dem Weg, werden hierfür alle anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Das wäre in diesem Fall die Anfahrtspauschale inkl. Aller Zuschläge sofern diese zur Geltung kommen. Für diese Rechnung ist keine Unterschrift erforderlich. Ebenfalls wird auf der Rechnung der Grund aufgeführt.
Preise & Bezahlung:
Die Preise sind Netto sowie Brutto in der Rechnung aufgeführt. Die Rechnungswährung ist € (Euro). Sollten spezielle Abkommen bestehen wie z.B. Verträge, werden diese auf der Rechnung berücksichtigt und gesondert aufgeführt. Verträge die mit Lastschrift beglichen werden, wird die Rechnung entsprechend angepasst. Zahlungstermin gilt generell innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungseingang. (Es wird davon ausgegangen das die Rechnung 5 Tage nach Erstellung bei ihnen eingetroffen ist) Kunden mit Verträgen sind bereits mit dem Lastschriftverfahren registriert. Dennoch ist es möglich das es zu einer Teilrechnung kommen kann. Auch diese ist zu begleichen. Unsere Rechnungen werden digital versendet, um die CO2 Bilanz zu verbessern. Postweg ist nur auf ausdrücklichen Wunsch möglich und wird unter Zusatzkosten (Porto und Verpackung) verbucht.
Die Preise auf der Website sind grundsätzlich in Netto angegeben.
Unsere Möglichkeiten werden nach und nach ausgebaut um Ihnen die maximale Entscheidungsfreiheit zu geben ob sie überweisen oder auf eine andere Art und Weise (z.B. EC / Kreditkarte, PayPal usw.) bezahlen möchten. Informationen hierzu erhalten Sie über eine Anfrage per Mail oder der Monteur kann ihnen da Auskunft geben.
Im Falle einer Rückzahlung ist mit maximal 90 Tagen zu rechnen.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
Mitwirkungspflicht:
Kunden sowie Hausmeister, Hausverwaltungen, Architekten und andere Auftraggeber sind dazu verpflichtet, dem Monteur Zugang zu allen erforderlichen Räumen zu gewähren, sowie Zugang zu Wasser und Strom zu gewähren. Besondere Bedingungen sind vorher mit dem Geschäftsführer zu klären.
Kellerabteile die für uns nicht zugänglich sind, sind frei zu machen. Im Idealfall vor dem Termin. Kellerabteile sowie Dachboden und andere Räume die nicht zugänglich sind, können wir keinen Schadensersatz durch Überflutung oder andere Bedingungen übernehmen.
Sollten wir durch solche Räume unsere Aufgaben nicht erfüllen können, wird ein weiterer Termin angesetzt und es ist mit Mehrkosten zu rechnen. (Anfahrt, Einrichtungsgebühren usw.)
Sind entsorgungspflichtige Stoffe aufzunehmen, so ist unser Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn darüber zu unterrichten. Werden entsorgungspflichtige Stoffe aufgenommen, so müssen diese durch den Auftraggeber fachgerecht entsorgt werden. Die Aufnahme solcher Stoffe wird dem Auftraggeber umgehend mitgeteilt. Er hat dann wiederum umgehend mitzuteilen, wie er in Bezug auf ggfs. in der Anlage verbliebene Stoffe weiter zu verfahren gedenkt. Hinsichtlich der mit unserem Fahrzeug aufgenommenen Stoffe sind wir als Entsorgungsfachbetrieb zur fachgerechten Entsorgung gesetzlich verpflichte. Wir sind daher vertraglich berechtigt, diese fachgerechte Entsorgung auf Kosten des Auftraggebers am Ort seiner Wahl vorzunehmen. Ist eine entsprechende Entscheidung nicht zu erlangen, sind wir berechtigt, die Entsorgung fachgerecht vorzunehmen und ihm in Rechnung zu stellen.
Abnahme durch den Kunden:
Jeder Kunde hat das Recht, die Abnahme mittels Kamera und Dokumentation sich bestätigen zu lassen. Hierzu wird darauf hingewiesen, das dies mit einem entsprechenden finanziellen Mehraufwand verbunden ist.
Geheimhaltung:
Jedem Kunden unterliegt die Geheimhaltung unserer Vorgehensweise, sowie der Preise und eingesetzten Werkzeuge gegenüber Mitbewerbern.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige, wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mir der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
SOS - Ticket:
Das SOS - Ticket ist eine Dienstleistung bei dem ausschließlich Kundenwünsche erfüllt werden.
Zahlungsweise kann zwischen monatlich und Einmalzahlung gewählt werden. Im Falle der monatlichen Entscheidung wird von uns ein Laststriftverfahren über die Laufzeit eingerichtet.
Dieses Upgrade ist nur eine Zusatzleistung die wir im Sinne des Kunden erbringen.
Es gelten in jedem Fall die hier aufgeführten AGB´s. Kündigung des SOS - Ticket ist nur mindestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages möglich. Sollte keine Kündigung eingegangen sein, verlängert sich der Vertrag um weitere 24 Monate automatisch. Hier wird ein schriftlicher Vertrag erstellt. Besondere Vertragsbedingungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, diesen Vertrag beliebig kündigen zu können. Diese Programm ist liegenschafts- bezw. grundstücksbezogen und kann nicht übertragen werden.
Dieser Service ist ausschließlich für Eigentümer ausgelegt. Sollten Sie Mieter sein, ist es in ihrer Pflicht mit dem Eigentümer eine Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie diesen Service auf eigene Kosten buchen. Sollte der Vermieter dennoch Interesse zeigen, kann er dieses Interesse über eine Anfrage per Mail (info@me-rohrreinigung.de) tätigen.
Abfluss - Sicherheit:
Das Abfluss - Sicherheit Programm ist für alle Bereiche ausgelegt und geht nur unter der Voraussetzung des Lastschriftverfahren gebucht werden. Aufgrund der verschiedenen Staffelungen gilt das was in entsprechender Staffelung angeboten wird. Sollte dieses Angebot nicht gebraucht werden, kann man das Angebot in eine Grundreinigung entsprechender Höhe umwandeln. Sollte sich jedoch ein Mehraufwand ergeben, wird das Guthaben mit der Rechnung verrechnet. Der Restbetrag ist in jedem Fall zu entrichten. Wird dieses Programm nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Diese Programm ist liegenschafts- bezw. grundstücksbezogen und kann nicht übertragen werden.
Es gelten in jedem Fall die hier aufgeführten AGB´s. Hier wird ein schriftlicher Vertrag erstellt. Besondere Vertragsbedingungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, diesen Vertrag beliebig kündigen zu können. Sollten Sie Mieter sein, ist es in ihrer Pflicht mit dem Eigentümer eine Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie diesen Service auf eigene Kosten buchen. Sollte der Vermieter dennoch Interesse zeigen, kann er dieses Interesse über eine Anfrage per Mail (info@me-rohrreinigung.de) tätigen.
SOS - Ticket / Abfluss - Sicherheit Bundle:
Werden die 2 Verträge kombiniert, gilt die längere Laufzeit. Hierbei entfällt beim SOS - Ticket die Einmalzahlung.
Ebenso ist Im Abfluss - Sicherheit Standard dann der Notdienst inkludiert. Es gelten in Jedem Fall die Leistungen der entsprechenden Verträge. Es gelten zudem die hier aufgeführten AGB´s. Kündigung ist nur möglich mindestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit. Wird das Bundle nicht gekündigt, verlängern sich die Verträge um die entsprechende Laufzeit automatisch. Hier wird ein schriftlicher Vertrag erstellt. Besondere Vertragsbedingungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, diesen Vertrag beliebig kündigen zu können. Sollten Sie Mieter sein, ist es in ihrer Pflicht mit dem Eigentümer eine Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie diesen Service auf eigene Kosten buchen. Sollte der Vermieter dennoch Interesse zeigen, kann er dieses Interesse über eine Anfrage per Mail (info@me-rohrreinigung.de) tätigen. Dieses Programm ist liegenschafts- bezw. grundstücksbezogen und kann nicht übertragen werden. Dieses Rabattsystem ist Personen bezw. Unternehmens gebunden und kann nicht übertragen werden.
Conto+:
Conto+ ist ein Rabatt System, welches von jedem genutzt werden kann um in den Genuss von Rabatten zu kommen. Rabatte werden sonst nur vergeben wenn nachweißlich entsprechender Umsatz gewährleistet werden kann. Die Entscheidung liegt in jedem Fall bei der Geschäftsführung. Dieses System ist nur auf der Basis der Vorkasse möglich. Dieses Rabattsystem ist Personen bezw. Unternehmens gebunden und kann nicht übertragen werden.
Besondere Vertragsbedingungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Es gelten die hier aufgeführten AGB´s. Diese Verträge basieren auf einmaligen Verträgen. Vertragserneuerungen werden auf der Basis des alten Vertrages weitergeführt und Bedarf so keinem neuen Vertrag. Vertragserweiterungen des Betrages werden basieren ebenfalls auf der Basis des alten Vertrages da die Verträge grundsätzlich gleich sind. Änderungen sind nur die Beträge und entsprechend der Rabatt. Hier wird ein schriftlicher Vertrag erstellt. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, diesen Vertrag beliebig kündigen zu können. Sollten Sie Mieter sein, ist es in ihrer Pflicht mit dem Eigentümer eine Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie diesen Service auf eigene Kosten buchen. Sollte der Vermieter dennoch Interesse zeigen, kann er dieses Interesse über eine Anfrage per Mail (info@me-rohrreinigung.de) tätigen.
Sonstige rabattierte Verträge:
Sind solche Verträge vorhanden, indem die Bestimmungen der Gegenpartei nicht erfüllt werden, behalten wir uns das Recht vor eine Nachtragsrechnung über alle vergangenen Aufträgen zu stellen, die in jedem Fall entrichtet werden muss, sowie die Kündigung des Vertrages. Mit der Vertragserstellung der Gegenseite, willigt die Gegenseite dieser Bestimmung ein. Diese wirtschaftliche Entscheidung wird in jedem Fall von der Geschäftsführung getroffen. Es gelten die hier aufgeführten AGB´s. Geringfügige Abweichungen sind davon nicht betroffen.
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